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BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.10.1986 - 4 B 86.85
- BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.10.1982 - 2 B 36.80
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Entlassung von Beamten auf Probe - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86
Schon der Wortlaut dieser Bestimmung zeigt eindeutig, daß Gegenstand der Zustimmung des Personalrats nicht die verwaltungstechnische Entlassungsverfügung, sondern die Entlassung und der ihr zugrundeliegende Lebenssachverhalt ist (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 36.80 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86
Grundsätzliche Bedeutung i.S. dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86
Grundsätzliche Bedeutung i.S. dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85
Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86
Erforderlich ist allerdings, daß der Personalrat seine Entscheidung in Kenntnis des wesentlichen Sachverhalts und der geltend gemachten Entlassungsgründe trifft (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 - ).
- BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
Entlassung - Probebeamter - Niedersachsen - Personalrat - Zustimmung - Gegenstand …
Ihre Beantwortung ergibt sich - wie der Senat in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 36.80 - (bestätigt für die entsprechende Vorschrift des § 88 Nr. 11 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin durch Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 2 B 129.86 -) im einzelnen dargelegt hat, unmittelbar aus dem Gesetz.